Die nachfolgenden Hinweise und Bestimmungen gelten fr Software, die Ihnen von Siemens berlassen wird, indem entweder die Software auf Ihrem System vorinstalliert wurde, im Rahmen einer Installation eine Kopie auf dem System abgelegt wird oder die Software auf andere Weise zugnglich gemacht wird.


Achtung:

Diese Software ist durch deutsche und/oder auslndische Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Vertrge geschtzt. Unbefugte Vervielfltigung und unbefugter Vertrieb dieser Software oder Teilen davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann empfindliche Strafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Vor Installation und/bzw. Nutzung lesen Sie bitte die fr diese Software gltigen Lizenzbestimmungen. Diese finden Sie im Anschluss an diesen Hinweistext.

Haben Sie diese Software als "Trial-Version" erhalten, so ist die Nutzung der Software nur zu Test- und Validierungszwecken gem den im Anschluss genannten Bestimmungen fr die Trial-License zulssig. Ein Einsatz im Produktionsprozess ist nicht gestattet. Da es sich um eine "Trial-Version" handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vorhandene Dateien verndert oder berschrieben werden oder Daten verloren gehen. Fr Schden und/oder Datenverluste, die aus dieser Installation oder der Nichtbeachtung dieses Warnhinweises resultieren, wird daher keine Haftung bernommen.

Jede andere Art der Nutzung dieser Software ist nur mit Besitz einer gltigen Lizenz zulssig. Sollten Sie nicht im Besitz einer gltigen Lizenz sein, die durch Vorlage eines entsprechenden Certificate of License nachgewiesen werden kann, brechen Sie bitte die Installation sofort ab, nutzen Sie vorinstallierte Software von Siemens nicht und wenden Sie sich zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen bitte unverzglich an eine unserer Niederlassungen.


Securityhinweise

Siemens bietet Produkte und Lsungen mit Industrial Security-Funktionen an, die den sicheren Betrieb von Anlagen, Systemen, Maschinen und Netzwerken untersttzen.

Um Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke gegen Cyber-Bedrohungen zu sichern, ist es erforderlich, ein ganzheitliches Industrial Security-Konzept zu implementieren (und kontinuierlich aufrechtzuerhalten), das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Die Produkte und Lsungen von Siemens formen einen Bestandteil eines solchen Konzepts.

Die Kunden sind dafr verantwortlich, unbefugten Zugriff auf ihre Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke zu verhindern. Diese Systeme, Maschinen und Komponenten sollten nur mit dem Unternehmensnetzwerk oder dem Internet verbunden werden, wenn und soweit dies notwendig ist und nur wenn entsprechende Schutzmanahmen (z.B. Firewalls und/oder Netzwerksegmentierung) ergriffen wurden. 

Weiterfhrende Informationen zu mglichen Schutzmanahmen im Bereich Industrial Security finden Sie unter https://www.siemens.com/industrialsecurity. 

Die Produkte und Lsungen von Siemens werden stndig weiterentwickelt, um sie noch sicherer zu machen. Siemens empfiehlt ausdrcklich, Produkt-Updates anzuwenden, sobald sie zur Verfgung stehen und immer nur die aktuellen Produktversionen zu verwenden. Die Verwendung veralteter oder nicht mehr untersttzter Versionen kann das Risiko von Cyber-Bedrohungen erhhen. 

Um stets ber Produkt-Updates informiert zu sein, abonnieren Sie den Siemens Industrial Security RSS Feed unter https://www.siemens.com/cert.



Allgemeine Bedingungen fr Softwareprodukte fr das Infrastructure & Industry Geschft 
(Stand: 18. Oktober 2022)

1. Definitionen, Vertragsgegenstand
1.1 Definitionen
Abonnementlaufzeit bezeichnet den im Einzelvertrag angegebenen Zeitraum, fr den dem Kunden laufzeitbasierte Offerings zur Verfgung gestellt werden. Jede Erneuerung stellt eine neue Abonnementlaufzeit dar.
Allgemeine Bedingungen sind diese Allgemeine Bedingungen fr Softwareprodukte fr das Infrastructure & Industry Geschft.
Angebot, oder Offering bezeichnet einzelne, von Siemens zur Verfgung gestellte und in einem Einzelvertrag spezifizierte Lieferungen und Leistungen, die aus Software, Hardware oder Professional Services oder einer Kombination aus den vorgenannten Elementen besteht, sowie dazugehrige CoLs, Pflege- und Support-Services und Dokumentation.
API bezeichnet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (application programming interface).
"Berechtigungen bezeichnet in Bezug auf ein Offering die Lizenz- und Nutzungsarten, Beschrnkungen, Umfang oder andere Arten oder Bedingungen der zulssigen Nutzung fr ein solches Offering, wie sie im jeweiligen Einzelvertrag oder den Speziellen Bedingungen und ggf. im CoL festgelegt sind, insbesondere Beschrnkungen oder Begrenzungen der Anzahl und Kategorien von Nutzern, die zur Nutzung eines solchen Offering berechtigt sind, zulssige geografische Gebiete, verfgbarer Speicherplatz, Rechenleistung oder andere Merkmale und Messgren.
CoL ist das Certificate of License, das Angaben ber die Art der an der Software erworbenen Nutzungsrechte enthlt. Soweit fr die Software ein CoL existiert, ist das CoL der Software oder dem Lieferschein beigefgt.
Cyberbedrohung ist jeder Umstand oder jedes Ereignis mit potentiell nachteiligen Auswirkungen auf die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, z.B. durch unbefugten Zugriff, Zerstrung, Offenlegung und/oder Modifizierung von Informationen, Denial of Service-Angriffe oder vergleichbare Szenarien.
Dokumentation bezeichnet die von Siemens mit dem jeweiligen Offering in gedruckter Form, online oder eingebettet als Teil einer Hilfefunktion zur Verfgung gestellten Gebrauchs-anweisungen, Lernmaterialien, technische und funktionalen Dokumentationen sowie API-Informationen, die von Siemens von Zeit zu Zeit aktualisiert werden knnen. Die Dokumentation ist blicherweise in englischer Sprache abgefasst.
Dongle bezeichnet eine spezielle Soft- oder Hardware, z.B. einen USB-Dongle, zum Schutz der Lizenzen. Zwischen dem Dongle und der Software, die mit dem Dongle geschtzt wird, muss eine der Dokumentation entsprechende Verbindung bestehen, ansonsten ist die Nutzung der Software nicht oder nur sehr eingeschrnkt mglich.
Einzelvertrag bezeichnet eine Order Form (Order Form), eine Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SOW), ein Licensed Software Designation Agreement (LSDA) oder ein hnliches Bestelldokument, das (i) auf die Bedingungen dieser Vereinbarung verweist und die vom Kunden bestellten Offerings sowie alle damit verbundenen Gebhren enthlt, (ii) das vom Kunden durch manuelle Unterschrift oder durch elektronische Unterschrift oder ber ein von Siemens vorgegebenes elektronisches System vereinbart und (iii) von Siemens angenommen wurde.
Frhere Version ist ein frherer Ausgabestand der Software; blicherweise erkennbar an der nderung der Versions-nummer.
Hardware bezeichnet Hardware-Ausrstung, Gerte, Zubehr und Teile, die von Siemens kraft dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, einschlielich der darin enthaltenen Firmware.
Instanz bedeutet entweder eine Instanz in einer physischen Betriebssystem-Umgebung oder eine Instanz in einer virtuellen Betriebssystem-Umgebung.
Kunde ist die Partei, die dieser Vereinbarung zugestimmt hat und zwischen der und Siemens der Einzelvertrag geschlossen wird.
Professional Services sind Schulungs-, Beratungs-, Engineering- oder sonstige Dienstleistungen, die von oder im Namen von Siemens unter dieser Vereinbarung gem einem Einzelvertrag erbracht werden, ausgenommen Cloud-Dienste.
Schwachstelle ist eine Sicherheitslcke einer Software, die ausgenutzt werden knnte, um unbefugten Zugriff auf die Software oder eine unbefugte Nutzung oder Modifizierung der Software oder Computerumgebung zu ermglichen.
ServicePack ist ein Ausgabestand der Software, in dem Fehler und/oder Schwachstellen beseitigt sind, der aber in der Regel keine genderte Funktionalitt enthlt. ServicePack schliet auch einzelne Fehlerbeseitigungen und/oder Beseitigungen von Schwachstellen ein, die keinen vollstndigen Ausgabestand der Software umfassen.
Siemens oder SISW bezeichnet die im Einzelvertrag genannten Siemens-Einheiten.
Siemens IP oder Geistiges Eigentum von Siemens bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Geschftsgeheimnisse und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an einem Offering oder einer technischen Lsung, die einem Offering zugrunde liegt, oder die bei der Bereitstellung oder Lieferung eines solchen Offering genutzt werden, sowie alle Verbesserungen, Modifikationen oder abgeleiteten Arbeiten von den einem der vorgenannten Rechte.
Software bezeichnet Software, die von Siemens im Rahmen dieser Vereinbarung lizenziert und dem Kunden zum Download zur Verfgung gestellt oder anderweitig zur Installation geliefert wird, einschlielich ServicePacks, sonstiger, neuerer Ausgabestnde, nderungen, Designdaten und aller Kopieren davon. Die Software umfasst zugehrige APIs, Skripte, Toolkits, Bibliotheken, Referenz- oder Beispielcodes und hnliche Materialien. 
Spezielle Bedingungen bezeichnet separate Bedingungen, die fr das jeweilige Offering gelten.
Vereinbarung umfasst diese Allgemeinen Bedingungen sowie Spezielle Bedingungen, die fr das entsprechende Offering gelten. Wenn im Einzelvertrag auf das Universal Customer Agreement verwiesen wird, ist auch dieser Bestandteil dieser Vereinbarung. Bei Widersprchen zwischen den Bestandteilen der Vereinbarung gilt: (i) die Speziellen Bedingungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen, (ii) diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor dem Universal Customer Agreement.
1.2 Vertragsgegenstand
Fr die Erbringung der Offerings gilt diese Vereinbarung. 
Allgemeine Geschftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Siemens ihnen ausdrcklich schriftlich zugestimmt hat.
Siemens berlsst dem Kunden die in dem Einzelvertrag benannten Offerings und gewhrt dem Kunden an Software die Nutzungsrechte, die dem vereinbarten Lizenz-Typ (Ziffer 2) und dem anwendbaren Software-Typ (Ziffer 3) entsprechen. Der vereinbarte Lizenz-Typ und der Software-Typ ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
Erfolgt die Bereitstellung der Software elektronisch oder durch die Einrumung von Vervielfltigungsrechten, beziehen sich die in dieser Vereinbarung genannten Rechte und Pflichten auf die vom Kunden mit Zustimmung von Siemens erstellten Kopien.
1.3 Lieferumfang
Siemens liefert dem Kunden die Software entsprechend der Beschreibung des Offerings entweder auf einem Datentrger oder per Download sowie gegebenenfalls das zugehrige CoL. Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird die Software im Objektcode zur Verfgung gestellt.
Siemens fgt die zum Offering gehrende Dokumentation nach Wahl von Siemens entweder in digitaler Form dem Offering bei oder stellt die Dokumentation in digitaler Form ohne zustzliche Kosten zum Download oder anderweitig zur Ansicht bereit. Sofern aus der Beschreibung des Offerings ersichtlich ist, dass die Dokumentation gesondert entgeltpflichtig ist, ist sie gesondert zu erwerben; in diesem Fall hat der Kunde kein Vervielfltigungsrecht, sondern muss die gewnschte Zahl der Dokumentations-Exemplare erwerben.
Siemens liefert dem Kunden einen License Key, wenn die Software zur technischen Freischaltung eines License Keys bedarf.
Sofern die Software zur technischen Freischaltung einen Dongle bentigt, ist dieser extra zu bestellen, sofern er nicht ausdrcklich Bestandteil des Softwarelieferumfanges ist.
Vereinbaren die Parteien, dass der Kunde zunchst nur die Software, aber keine Nutzungsrechte fr die Software erwirbt, gehren der Dongle, License Key und das CoL nicht zum Lieferumfang.
1.4 Enthaltene Fremdsoftwarekomponenten
Die Software kann Software, Technologie und andere Materialien von Drittanbietern enthalten, einschlielich Open-Source-Software, die von Drittanbietern (Drittanbieter-Technologie) unter separaten Bedingungen (Drittanbieter-Bedingungen) lizenziert werden. Die Drittanbieter-Technologie und die Drittanbieter-Bedingungen sind, soweit Siemens hierzu verpflichtet ist, in der Dokumentation, im ggf. mitgelieferten Quellcode, den Zusatzbedingungen, den Readme_OSS- oder hnlichen Dateien angegeben. Falls die Drittanbieter-Bedingungen erfordern, dass Siemens Drittanbieter-Technologien in Form von Quellcode bereitstellt, wird Siemens diesen auf Anforderung und gegen Zahlung eines entsprechenden Aufwendungsersatz bereitstellen. 
Die Drittanbieter-Technologie kann Open-Source-Software-Komponenten (OSS-Komponenten) und/oder Komponenten, die keine Open-Source-Software sind (Commercial Software), enthalten. Siemens beschreibt in der Readme_OSS- oder den hnlichen Dateien, ob die Drittanbieter-Technologie eine OSS-Komponente oder eine Commercial Software ist.
Der Kunde ist berechtigt, in der Software enthaltene OSS-Komponenten gem den dafr jeweils geltenden Open-Source-Software-Lizenzbedingungen Bedingungen (OSS-Bedingungen) zu nutzen, die bezglich der OSS-Komponenten vorrangig vor dem Einzelvertrag gelten. Diese OSS-Bedingungen gelten auch vorrangig, soweit diese dem Kunden aufgrund der Verbindung von OSS-Komponenten mit der Software bestimmte Nutzungsrechte auch in Bezug auf die Software oder Teile davon einrumen.
Soweit fr die in der Software enthaltene Commercial-Software Drittanbieter-Bedingungen der Commercial-Software (Commercial-Bedingungen) angegeben sind, gelten diese im Hinblick auf die Haftung dieses Drittanbieters dem Kunden gegenber.
Diese Commercial-Bedingungen regeln die Lizenzbeziehung zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden vollumfnglich bezglich der Commercial-Software, soweit die angegebenen Commercial-Bedingungen im Einzelvertrag ausdrcklich als abschlieend geltend gekennzeichnet sind.
Soweit fr die in der Software enthaltene Commercial-Software Commercial-Bedingungen in einem gesonderten License Sheet der Software oder in dem Abschnitt Pass-Through Information der Readme_OSS-Datei mit dem Zusatz Separate Third-Party Licensor Terms angegeben werden, so gelten die Commercial-Bedingungen im Verhltnis zwischen Siemens und Kunden zustzlich. Im Falle von Widersprchen gelten die Commercial-Bedingungen vorrangig vor dem Einzelvertrag.
Fr die Haftung von Siemens dem Kunden gegenber gilt in jedem Fall der Einzelvertrag.
1.5 Beschaffenheit des Offerings, Systemumgebung
Die Beschaffenheit des Offerings ergibt sich abschlieend aus der Beschreibung des Offerings.
Der Kunde wird die Software selbst installieren und konfigurieren und dabei die Vorgaben in der zugehrigen Dokumentation bercksichtigen.
1.6 Industrial Security
Der Kunde ist allein verantwortlich fr die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden ganzheitlichen Security-Konzepts, welches die Anlagen, Systeme, Maschinen und Netzwerke, in denen die Software genutzt wird, vor Cyberbedrohungen schtzt.
Ein solches Security-Konzept sollte u.a. Folgendes beinhalten: (i) das fachgerechte Einspielen von ServicePacks oder sonstiger neuer Ausgabestnde der Software, sobald diese zur Verfgung stehen; (ii) die Befolgung von Sicherheitshinweisen und die Durchfhrung von anderen damit zusammenhngenden Manahmen, die Siemens oder andere Softwarehersteller verffentlichen oder sonst dem Kunden zugnglich machen; (iii)	regelmige Scans auf etwaige Schwachstellen und Tests sowie Minimierung des Risikos einer Malware-Infizierung durch Malware-Scanner oder andere geeignete Manahmen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Bercksichtigung der Anlagenkonfiguration und in eigener Verantwortung des Kunden.
Die Verwendung von Softwareversionen, die nicht mehr untersttzt werden, und eine und eine nicht durchgefhrte Installation der neuesten Ausgabestnde kann die Gefhrdung des Kunden durch Cyberbedrohungen erhhen.

2. Lizenz-Typ
Siemens rumt dem Kunden je nach vereinbartem Lizenz-Typ die entsprechend definierten Nutzungsrechte ein. Der vereinbarte Lizenz-Typ sowie Berechtigungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
Siemens und ihre Lizenzgeber behalten sich das Eigentum an den Offerings und dem Siemens IP sowie alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrcklich gewhrten Rechte daran vor.
2.1 Lizenz-Typen
2.1.1 Single License bedeutet, der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht die Software in einer (1) Instanz zu installieren und die so installierte Software auf die in der Beschreibung des Offerings und ggfs. im CoL genannte Art (siehe?Art der Nutzung) zu nutzen.
2.1.2 Multiple License bedeutet, der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht, die Software auf der in dem Einzelvertrag genannten Anzahl von Instanzen zu installieren und zeitgleich auf die in der Beschreibung des Offerings und ggf. im CoL genannte Art zu benutzen.
2.1.3 Floating License bedeutet, der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht, die Software durch die in dem Einzelvertrag und ggf. im CoL genannte Anzahl von Objekten (z.B. Benutzer oder Gerte) und auf die in der Beschreibung des Offerings und ggf. im CoL genannte Art zeitgleich zu benutzen. Der Kunde darf die Software hierzu auf bis zu zehnmal (10) so vielen Instanzen des Kunden installieren, wie er Objekte lizenziert hat. Beispiel: Erwirbt der Kunde eine Floating License fr drei Objekte, darf der Kunde die Software auf dreiig (30) Kunden-Instanzen installieren, aber immer nur durch drei (3) Objekte gleichzeitig benutzen.
2.1.4 Concurrent License bedeutet, der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht, die Software durch die in dem Einzelvertrag und ggf. im CoL genannte Anzahl von Objekten (z.B. Benutzer oder Gerte) und auf die in der Beschreibung des Offerings und ggf. im CoL genannte Art zeitgleich zu benutzen.
2.1.5 Ist der Lizenz-Typ nicht in dem Einzelvertrag angegeben, so gelten fr die Software die eingerumten Rechte gem Ziffer 2.1.1 (Single License)
2.2 Laufzeit
Fr alle Lizenz-Typen gem Ziffer 2.1 rumt Siemens dem Kunden die Rechte zeitlich unbegrenzt ein, es sei denn, aus dem Einzelvertrag ergibt sich, dass sie Software nur fr eine Abonnementlaufzeit wie in Ziffer 2.2 beschrieben, lizenziert wurde.
2.2.1 Rental bezeichnet die zeitliche Begrenzung einer Single-, Multiple-, Floating- oder Concurrent License mit einer Abonnementlaufzeit von bis zu einem (1) Jahr gem den Angaben der Beschreibung des Offerings.
2.2.2 Subscription bezeichnet die zeitliche Begrenzung einer Single-, Multiple-, Floating- oder Concurrent License. Die Lnge der Abonnementlaufzeit ergibt sich aus der Beschreibung des Offerings.
2.2.3 Demo License oder Trial-License bezeichnet eine Single-, Multiple-, Floating- oder Concurrent License, die fr eine begrenzte Laufzeit und nur zum Zweck der Validierung der Software gem der Beschreibung des Offerings gewhrt wird.
2.2.4 Bemessung der Abonnementlaufzeit. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der Beschreibung des Offerings und ggf. dem CoL (siehe Art der Nutzung).
(i) Ist die Nutzungsdauer der Software in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der Abonnementlaufzeit magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der Software.
(ii) Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum  beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software?- unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
(iii) Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.2.5 Automatische Erneuerung zeitlich begrenzter Lizenzen. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, erneuert sich die Abonnementlaufzeit automatisch jeweils um die ursprnglich vereinbarte Abonnementlaufzeit, es sei denn, eine Partei widerspricht mindestens 60 Tage vor Ablauf der automatischen Erneuerung. Die zu diesem Zeitpunkt dann jeweils aktuellen Bedingungen dieser Vereinbarung, gelten dann fr die folgende Abonnementlaufzeit anstelle dieser Vereinbarung. Die Gebhren bleiben unverndert, es sei denn, (i) Siemens informiert den Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit ber abweichende, zuknftige Gebhren oder (ii) die Gebhren fr erneuerte Abonnementlaufzeiten sind bereits im Einzelvertrag angegeben.
Mitteilungen. Siemens kann dem Kunden unter dieser Vereinbarung Mitteilungen zusenden, indem Siemens, soweit verfgbar, (i) eine Benachrichtigung auf dem administrativen Nutzerkonto erstellt, das der Kunde bei Siemens zur Verwaltung von Abonnements fr Offerings unterhlt (Subscription Console) oder, (ii) durch Versand einer E-Mail oder sonstigen Textnachricht an die Adresse oder Kontaktnummer, die der Kunde fr den geschftlichen Kontakt im Einzelvertrag angegeben hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Subscription Console regelmig zu besuchen und Siemens stets aktuelle Kontaktdaten der Kundenvertreter mitzuteilen. Kann Siemens dem Kunden Mitteilungen aus Grnden nicht zukommen lassen, die der Kunde zu vertreten hat, gelten diese Mitteilungen innerhalb von drei Tage nach Abschicken als dem Kunden zugegangen.
2.2.6 Bei Abonnementlaufzeiten von mehreren Jahren ist Siemens berechtigt, whrend der Laufzeit neue License Keys auszugeben.
2.2.7 Kndigung / Ablauf der Abonnementlaufzeit
Soweit im Einzelvertrag keine abweichende Kndigungsfrist vereinbart ist, kann der Kunde den Einzelvertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Siemens mit sofortiger Wirkung kndigen.
Siemens kann diese Vereinbarung oder hierunter erteilte Lizenzen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kndigen (i) aus wichtigem Grund, oder (ii)	im Falle einer anderen Pflichtverletzung des Kunden, die nicht innerhalb von dreiig (30) Tagen ab der entsprechenden Benachrichtigung geheilt wurde.
Nach Kndigung dieser Vereinbarung oder nach dem Ablauf der Abonnementlaufzeit enden die davon betroffenen Lizenzen automatisch. Der Kunde wird (i) smtliche Software, bei der die Lizenzen enden, in vollem Umfang von all seinen Systemen entfernen, (ii) sicherstellen, dass keine Kopien oder Restinformationen von Siemens auf den Computern des Kunden installiert bleiben, und (iii) auf Aufforderung von Siemens, die innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung zu stellen ist, alle Kopien der Software und der Dokumentation, an Siemens zurckgeben. 
Siemens hat das Recht, einen Mitarbeiter zum Kunden zu entsenden, der whrend der Entfernung der Software anwesend ist bzw. im Anschluss daran die Ordnungsmigkeit der Entfernung berprft. Ziffer 5.10 findet entsprechende Anwendung.
Als Folge der Kndigung unter Ziffer 2.2.7 werden keine Rckerstattungen oder Gutschriften erteilt. 

3. Software-Typ
Der Kunde kann bei Siemens sowohl Engineering-Software als auch andere Software-Typen erwerben.
3.1 Engineering-Software
Soweit sich aus der Beschreibung des Offerings ergibt, dass der Kunde eine Engineering Software erworben hat, gilt Folgendes:
Der Kunde hat das Recht im Rahmen der bestimmungs-gemen Nutzung der Engineering Software, eigene Pro-gramme oder Daten, die er mit der Engineering-Software oder Anteilen davon geschaffen hat, lizenzgebhrenfrei zu vervielfltigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu berlassen. Wenn der Kunde seine oben genannten geschaffenen Programme oder Daten Dritten berlsst, wird er enthaltene Engineering-Software entsprechend den Regelungen der Ziffer 5 schtzen. 
3.2 Alle anderen Software-Typen
Bei allen anderen Software-Typen muss der Kunde vor jeder Installation oder anderweitigen Vervielfltigung der Software oder Teilen davon, eine Lizenz an der Software entsprechend der beabsichtigten Nutzungsart erwerben.
3.3 Erweiterte Rechte an der Software
Sofern fr die Software oder Teile davon erweiterte Rechte gelten, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der Software.

4. Frhere Versionen
4.1 Erlschen des Nutzungsrechts mit Hochrstung
Ergibt sich aus der Beschreibung des Offerings, z.B. durch den Zusatz ServicePack beim Produktnamen der Software, dass die Software der Hochrstung einer Frheren Version dient, enden mit der Hochrstung die dem Kunden an der Frheren Version eingerumten Nutzungsrechte. Das Recht zur Nutzung gem Ziffer 4.3 bleibt hiervon unberhrt.
4.2 Wahlrecht
Sofern der Kunde bereits eine andere Lizenz, die der Frheren Version entspricht, berechtigt nutzt, hat der Kunde das Recht die an der Software eingerumten Nutzungsrechte nach seiner Wahl entweder an der Software oder - soweit dies technisch vorgesehen ist und in eigener Verantwortung - an der Frheren Version auszuben.
4.3 Parallele Nutzung
Sofern in der Readme-Datei der Software unter der Rubrik Parallele Nutzung Frhere Versionen aufgefhrt sind, hat der Kunde das Recht, die an der Software eingerumten Nutzungsrechte alternativ auch an den dort aufgelisteten Frheren Versionen auszuben. Lautet die in der Beschreibung des Offerings bzw. im CoL genannte Art der Nutzung: Installation oder User, so kann der Kunde die in der Readme-Datei aufgefhrten Frheren Versionen zustzlich zur lizenzierten Software installieren und parallel zur Software auf der Zahl von Instanzen nutzen, fr die er die erworbene Software installieren bzw. nutzen darf. Die bertragung der Frheren Versionen auf einen Dritten ist nur gemeinsam mit der bertragung der Software gem Ziffer 5.6. zulssig.

5. Weitere Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 berlassung, Wiedergabe
Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos ffentlich wiederzugeben oder zugnglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfgung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service. 
5.2 Vervielfltigungen
Der Kunde darf Software nur kopieren, wenn dies zur Untersttzung der berechtigten Nutzung erforderlich ist. Jede Kopie muss alle Hinweise und Legenden enthalten, die in der Software integriert und auf ihrem Medium oder ihrer Verpackung in dem von Siemens erhaltenen Zustand angebracht sind. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberhrt.
5.3 Nutzung von APIs, nderung, Reverse Engineering
Der Kunde wird nur APIs verwenden, die in der Dokumentation als verffentlicht gekennzeichnet sind und nur in der darin beschriebenen Weise, um die berechtigte Nutzung der Software zu untersttzen. Der Kunde darf die Software nicht ndern, nicht zurckentwickeln oder bersetzen und er darf keine Teile herauslsen, soweit dies nicht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von diesen gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen mchte, da dies unerlsslich ist, um die Interoperabilitt zu einem unabhngig geschaffenen Computerprogramm herzustellen, hat der Kunde vor einer solchen Manahme die bentigte Schnittstelleninformation oder andere Informationen bei Siemens schriftlich nachzufragen und Siemens angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, diese Informationen so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen von Siemens gewahrt werden. Der Kunde darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der Software oder dem Datentrger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfltigung berechtigt ist, unverndert mit vervielfltigen. Der Kunde wird die Software nicht ndern oder zusammenfassen. Der Kunde wird die Software keiner Open-Source-Softwarelizenz unterordnen, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung steht oder auf diese Software auch sonst nicht anwendbar ist.
5.4 Verantwortlichkeit fr Benutzer. 
Der Kunde haftet fr Vertragsverletzungen durch Benutzer der von ihm erworbenen Offerings.
5.5 Vorlage des CoL
Der Kunde wird Siemens auf Wunsch von Siemens jederzeit das fr die Software erhaltene CoL vorlegen. Ist die Software ein ServicePack oder ein sonstiger neuer Ausgabestand der Software, wird der Kunde das CoL der Frheren Version aufbewahren und auf Wunsch von Siemens jederzeit zusammen mit dem CoL der Software vorlegen.
5.6 bertragung
5.6.1 Recht zur bertragung
Der Kunde ist berechtigt, die Lizenzen, die er mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer erworben hat, an einem Dritten zu bertragen. Soweit der Kunde solche Lizenzen an Dritte bertrgt, wird er die Nutzung der Software aufgeben sowie die installierten Kopien der Software von seinen Gerten und Instanzen entfernen und smtliche auf anderen Datentrgern befindlichen Kopien lschen oder auf Wunsch von Siemens, Siemens bergeben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer lngeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher aufbewahrten Kopien ist untersagt.
5.6.2 Weitergabe von License Key, Dongle, Vertragsdokumenten und -inhalten
Hat der Kunde fr die Software einen License Key erhalten, so hat der Kunde diesen dem Dritten zusammen mit der Software zu berlassen. Dies gilt auch fr einen Dongle, sofern dieser im Leistungsumfang der Software enthalten war. Ferner hat der Kunde dem Dritten die Auftragsbesttigung bzw. das CoL zusammen mit dieser Vereinbarung zu bergeben und mit ihm einen Vertrag zu schlieen, der den Inhalten der Ziffern 2, 3 und 5 dieser Vereinbarung entspricht.
5.6.3 Vorlage und Weitergabe des CoL, Besttigung, bertragung der Pflichten
Der Kunde bergibt dem Dritten auch das CoL der Frheren Version, wenn er eine hochgerstete Version der Software gem Ziffer 5.6 bertrgt. Der Kunde wird Siemens auf Anforderung von Siemens hin die vollstndige Durchfhrung der in der Ziffer 5.6 aufgefhrten Manahmen schriftlich besttigen oder Siemens gegebenenfalls die Grnde fr eine lngere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde dem Dritten ausdrcklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinrumung gem den Ziffern 2 und 3 und der Pflichten gem der Ziffer 5 auferlegen.
5.7 Validierung
Erhlt der Kunde einen Datentrger, der neben der Software weitere Programme enthlt, die zur Nutzung frei geschaltet sind, so hat der Kunde an diesen freigeschalteten Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches Recht, diese ausschlielich fr Validierungszwecke zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung betrgt 14 Tage, beginnend mit dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z.B. in der Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist.
Fr diese ausschlielich zu Validierungszwecken berlassenen Software-Produkte gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechend. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d.h. ohne die Software an einen Dritten weiterzugeben.
5.8 Lizenzrechte, die fr die US-Regierung gelten
Bei den Offerings handelt es sich um kommerzielle Produkte, die ausschlielich auf Privatkosten entwickelt wurden. Wenn die Offerings direkt oder indirekt zur Verwendung durch die US-Regierung erworben werden, vereinbaren die Parteien, dass die Offerings als Handelswaren (Commercial Items) und kommerzielle Computersoftware (Commercial Computer Software) oder Dokumentation fr Computersoftware (Computer Software Documentation) im Sinne von 48 C.F.R.  2.101 und 48 C.F.R.  252.227-7014(a)(1) und (a)(5) betrachtet werden. Die Offerings drfen nur unter den Bedingungen dieser Vereinbarung gem den Anforderungen von 48 C.F.R.  12.212 und 48 C.F.R  227.7202 verwendet werden. Die US-Regierung verfgt nur ber die Rechte, die in dieser Vereinbarung vereinbart werden. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor abweichenden Bedingungen in Auftragsdokumenten der US-Regierung, mit Ausnahme von Bestimmungen, die geltenden US-Bundesgesetzen widersprechen. Siemens muss keine Sicherheitsprfung durchlaufen oder sonst am Zugriff auf von der US-Regierung klassifizierte Informationen beteiligt werden.
5.9 Feedback
Wenn der Kunde im Laufe der Verwendung und Bewertung der Offerings Ideen in Bezug auf die Offerings, einschlielich Vorschlge fr nderungen oder Erweiterungen, (insgesamt Feedback) bereitstellt, erklrt sich der Kunde damit einverstanden, dass Siemens dieses Feedback unbedingt und unbeschrnkt verwenden kann. Siemens wird dieses Feedback nur in anonymisierter Form verwenden.
5.10 Audit
Der Kunde wird Aufzeichnungen fhren, aus denen die Software, der Standort der einzelnen Kopien davon sowie der Standort und die Identitt von Workstations und Servern, auf denen die Software installiert ist, hervorgeht. Siemens ist berechtigt, whrend der blichen Geschftszeiten und nach angemessener Vorankndigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen die bereinstimmung der tatschlichen Nutzung der gelieferten Software mit dieser Vereinbarung durch einen unabhngigen Dritten (z.B. Wirtschaftsprfer, Sachverstndigen) prfen zu lassen. Siemens stellt sicher, dass die berprfung nur durch einen auch gegenber Siemens zur Verschwiegenheit verpflichteten und Siemens gegenber weisungsunabhngigen Dritten erfolgt, der Informationen nur dann und soweit an Siemens herausgeben darf, wenn Lizenzverste vorliegen und soweit diese zur Durchsetzung von Lizenzverletzungsansprchen erforderlich sind. Der Kunde wird dem Dritten die fr die Prfung von Lizenzversten erforderliche Auskunft erteilen, den erforderlichen Zugang zu Einrichtungen, Workstations und Servern ermglichen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewhren und den Dritten mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand dabei untersttzen, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden nachzuweisen. Der Dritte wird angemessene Sicherheitsvorschriften einhalten, whrend er sich am Standort des Kunden befindet.


Es gelten vorrangig die Bedingungen Ihres anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages. Bei Widersprchen zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages haben die Bedingungen des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages Vorrang.

Fr Kunden in den USA gilt Folgendes: Die genannten "Allgemeine Bedingungen fr Softwareprodukte fr das Infrastructure & Industry Geschft" gelten nicht fr Software, die von Siemens Industry, Inc. an Kunden in den USA geliefert wurde. Hier gelten die Bedingungen, die in dem Kaufvertrag enthalten sind.

An Wiederverkufer: Diese Hinweise und Lizenzbedingungen und beiliegendes Speichermedium, falls anwendbar, mssen an die Kufer weitergegeben werden, um Lizenzverste durch den Wiederverkufer und den Kufer zu vermeiden.
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